Offene Forderungen? Ihre Kunden zahlen nicht? Ihre Mahnungen zeigen keine Wirkung?

“Inkasso” ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre, der die Eintreibung ausstehender Geldforderungen, meist aus offenen Rechnungen, bezeichnet. Es ist auch als “Forderungseinzug” oder “Forderungsmanagement” bekannt.

Haben Sie unbezahlte Rechnungen? Hat Ihr Unternehmen offene Forderungen gegenüber anderen Unternehmen? Hat sich die Zahlungsmoral Ihrer Kunden in letzter Zeit verschlechtert?

Sie sind nicht allein: Die Zuverlässigkeit bei der Begleichung von Rechnungen hat in den letzten Jahren stark abgenommen. Unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt: Fristen und Mahnungen werden oft ignoriert und der Zahlungseinzug scheitert immer häufiger. Was wie eine lästige Zeitverschwendung klingt, kann für viele Unternehmen und Handwerksbetriebe eine echte Bedrohung für ihre Existenz darstellen, die ihre Handlungsfähigkeit stark einschränkt oder sogar vollständig zum Erliegen bringt. Holen Sie sich professionelle Unterstützung für Ihr Forderungsmanagement. Wichtig ist: Zögern Sie nicht zu lange mit der Mahnung!

Ihr Experte für Forderungsmanagement und Inkasso in Münster

Die Optimierung des Forderungseinzugs ist für Unternehmen ein äußerst wichtiger Aspekt. Normalerweise ist er sehr zeitaufwändig und lästig. Das nehme ich Ihnen gerne ab. Mit der Unterstützung eines Inkasso-Profis werden nicht nur Ihre Außenstände eingetrieben, sondern ich verhandle auch zwischen Ihnen und Ihren Schuldnern. Meine Tätigkeit reicht von der Einleitung des Mahnverfahrens bis hin zur Eintreibung der Forderungen durch Zwangsvollstreckung. Denn wenn der Geschäftspartner nicht zahlen will, hilft letztendlich nur eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche durch Ihren Anwalt.

Ihr erster Schritt: Sie erteilen mir eine Vollmacht und übergeben mir die erforderlichen Unterlagen zu den offenen Rechnungen (z.B. Rechnungen, Mahnschreiben usw.). Im nächsten Schritt nehme ich schriftlich Kontakt mit Ihrem Schuldner auf. Dieses vorgerichtliche Mahnverfahren soll dazu beitragen, dass der offene Betrag schnell außergerichtlich vom Schuldner eingezogen wird. Oft reicht schon ein Schreiben von einem Anwalt aus, um eine Zahlung zu erreichen. Ist die Gegenpartei dennoch nicht einsichtig, leite ich auf Wunsch unverzüglich ein gerichtliches Mahnverfahren ein.

Natürlich prüfe ich im Vorfeld, ob sich ein Gerichtsverfahren überhaupt lohnt und kläre die finanziellen Verhältnisse des Schuldners sowie Verjährungsfragen durch meine Anwaltskanzlei in Münster ab. Sobald die Forderung meines Mandanten endgültig tituliert ist, übernehme ich sofort die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner für Sie.

Übrigens: Die entstehenden Kosten müssen vom Schuldner getragen werden, wenn er sich tatsächlich in Verzug befindet. Verlassen Sie sich auf mich: Ich kenne die vielfältigen Möglichkeiten des Zwangsvollstreckungsrechts sehr gut, sodass ich immer die beste Lösung für Sie finde, um die Forderungen schnell und kostengünstig zu realisieren.